Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte jetzt einreichen Empfehlung
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bis Ende 2024 für alle gesetzlich Versicherten automatisch bereitgestellt werden. Die darin enthaltenen sehr intimen Daten werden zentral abgelegt und nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für die Pharmaindustrie und Forschung zugänglich sein.
Theoretisch handelt es sich um ein freiwilliges Angebot, aber wer die ePA nicht will, muss dem aktiv widersprechen. Dies nennt sich "Opt-out-Verfahren".
Resümierend können wir sagen, dass mit der ePA die ärztliche Schweigepflicht ausgehebelt wird. Und das kann bestimmt nicht in unserem Sinne sein (weitere Informationen gibt es in den unteren Links).
Achtung: Nur gültig ist der Widerspruch, der nach dem 26.03.2024 eingereicht wurde, d.h. Sie müssen diesen eventuell noch einmal an Ihre Krankenkasse schicken. S. hierzu den Gastbeitrag der Volljuristin Cornelia Margot: Ist Schutz vor Datenweitergabe im Gesundheitswesen möglich? Update zur elektronischen Patientenakte.
Eine Vorlage für Ihren Widerspruch ist unten angehängt.
Verweise:
Berliner Zeitung • Medizin vs. Digitalisierung: Welche Gefahren birgt die elektronische Patientenakte?
RT DE • Neue E-Akte: Patientendaten mit Gendatenbanken verknüpft – App erinnert automatisch an Impftermine
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