TRAS (Trinationaler Atomschutzverband) klagt gegen EU-Taxonomie
Pressemitteilung von TRAS vom 29.09.2022: Der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) hat beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Aufnahme von Atom- und Gaskraftwerken in die Liste nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten eingereicht.
TRAS nimmt zudem mit Befriedigung Kenntnis davon, dass im Atomkraftwerk Fessenheim inzwischen alle Brennstäbe entfernt worden sind.
Am 29. August hat die Electricité de France die letzten Brennstäbe aus dem AKW Fessenheim abtransportiert. TRAS begrüsst diesen wichtigen Schritt mit grosser Genugtuung, umso mehr als sich in Mulhouse am 10. September ein Erdbeben der Stärke 4,8 ereignete. Nun kann auch ein stärkeres Erdbeben keinen schweren Schaden mehr anrichten.
Mitte September hat die Anwältin und ehemalige Umweltministerin, Frau Corinne Lepage (Paris), im Auftrag von TRAS Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Aufnahme von Atom- und Gaskraftwerken in die Liste nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten eingereicht. Die EU-Kommission unterschätzt die Risiken der Atomtechnologie, darunter Unfall-, Kriegs- und Terrorgefahr, Proliferation, radioaktive Abfälle und Austritt langlebiger radioaktiver Isotope bei Erdbeben oder Überflutung.
Mit der Aufnahme in die Nachhaltigkeits-Taxonomie verstösst die EU-Kommission gegen ihre eigenen Regeln, namentlich gegen das Do-no-significant-harm-Gebot, das in der Verordnung zur Taxonomie verankert ist.
Der Trinationale Atomschutzverband TRAS fordert mit dieser Klage, dass der delegierte Rechtsakt der EU Kommission vom Europäischen Gerichtshof annulliert wird.
Weitere Informationen: atomschutzverband.ch
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