Reiner Füllmich – Informationsschreiben Nr. 12 in Sachen Corona-Schadensersatz

Reiner Füllmich – Informationsschreiben Nr. 12 in Sachen Corona-Schadensersatz Titelbild News-Letter Füllmich

Stellungnahme von Reiner Füllmich in Bezug auf die Auseinandersetzungen innerhalb des Corona-Ausschusses.

Informationsschreiben Nr. 12 in Sachen Corona-Schadensersatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben will ich in aller Kürze über die leider öffentlich ausgefochtenen und massive Verwirrung auslösenden Auseinandersetzungen innerhalb des Corona-Ausschusses informieren:
Zum aktuellen Stand der Dinge kann ich Folgendes ergänzen:

I.
Der Corona Ausschuß wurde von mir und einer anderen Person gegründet. Seine Aufgabe war immer nur das Beschaffen von echten Fakten, die weder von den Mainstream Medien noch von den Politikern zu bekommen waren. Es war nie seine Aufgabe, Rechtsstreite zu führen. Der Corona Ausschuß hat lediglich zwei Musterverfahren finanziert, die ich mit meiner Kanzlei gegen Herrn Drosten und gegen die sogenannten „Voksverpetzer“ (= für Verleumdung des Widerstandes bezahlte Kriminelle) führe, und die nach wie vor beim Landgericht Berlin anhängig sind.

Jedoch haben sich die mehr als 400 Befragungen von Experten aus aller Welt nicht nur als einfache Informationsquellen erwiesen, die für das Verständnis der wahren Situation von entscheidender Bedeutung sind. Sondern diese Informationen wurden von immer mehr Anwälten aus aller Welt abgefragt, die sich Sitzungen des Corona Ausschusses ansahen, weil sie eben auch als Beweismittel (Sachverständigenbeweis) in den gerichtlichen Auseinandersetzungen eine ebenso entscheidende Rolle spielen. Dabei kommt dem PCR Test, welcher die alleinige Grundlage für alle sogenannten Corona-Maßnahmen ist, absichtlich (= vorsätzlich) mißbraucht wurde, um

  • „Fälle“ zu schaffen, die es in Wahrheit überhaupt nicht gab,
  • auf diesen nicht existierenden „Fällen“ basierend den internationalen Gesundheitsnotstand (public health emergency of international concern = pheic) auszurufen, um sodann
  • wegen dieses im Wege der absichtlichen Täuschung erklärten internationalen Gesundheitsnotstandes nicht getestete experimentelle Stoffe an nichts ahnenden Menschen auszuprobieren (aber auch Maskenpflichten und die Sie schädigenden Lockdowns anzuordnen),

in den Gerichten aus meiner Sicht die zentrale Rolle i.S. einer pole position zu, und zwar natürlich nicht nur in den von mir in Deutschland anhängig gemachten Schadensersatzverfahren, sondern überall auf der Welt.

In der Zwischenzeit bin ich in vier große class action Verfahren, die über die letzten Monate in den USA Gestalt angenommen haben, involviert. Eines betrifft 200.000 US Soldaten (dazu findet am 06.10. eine Veranstaltung in den USA statt, an der ich per zoom teilnehme), eines betrifft Geschädigte von Falschbehandlungen, und die beiden Wichtigste, weil sie jeweils einer open (= internationalen) class action führen sollen, betreffen die wirtschaftlich und physisch Geschädigten der Maßnahmen, konkret also: die lockdown-Geschädigten und die „Impf“-Geschädigten.

An einem weiteren entsprechenden, bereits als class action in British Columbia, Canada seit etwa einem Jahr anhängigen Verfahren bin ich ebenfalls beteiligt. Dort haben – bislang ohne meine direkte Beteiligung – mehrere Verhandlungstermine stattgefunden, sobald es in die Zeugenbefragungen geht, muß ich dort physisch anwesend sein.

II.
Völlig unabhängig von alldem geschah in der vergangene Woche Folgendes: Ich gab ein Interview beim alternativen Schweizer Nachrichtenkanal Bittel TV von Roger Bittel, um die – aus verschiedenen Gründen längst überfällige – friedliche Trennung/Aufspaltung des Corona Ausschusses zu erklären.

In dieses Interview „grätschte“ die Mitbegründerin des Corona Ausschusses – sicher auch zurückzuführen auf den enormen, gezielt von der anderen Seite aufgebauten und aufrechterhaltenen Druck, unter welchem hier praktisch Jeder seit 2,5 Jahren leidet – mit einem eigenen Video hinein, in welchem sie absurdeste Anschuldigungen, die jeder Grundlage entbehren von sich gab. Die Vorwürfe sind in jedem einzelnen Punkt falsch und ausschließlich auf Zerstörung ausgerichtet. Die zerstörerischen Bemühungen wirken sich inzwischen vor allem selbstzerstörerisch aus.

Strafrechtliche Ermittlungen, so berichtete gerade eben die durch diesen Amoklauf alarmierte Berliner Zeitung, wurden betreffend die auch in der Öffentlichkeit (stets von Nicht-Mandanten, die über keinerlei Informationen verfügen) diskutierte class action, nicht nur nie seitens der StA Berlin aufgenommen, sondern auch auf die Beschwerde einer dieser Personen durch die Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt.

Denn: Natürlich können erstens Nicht-Mandanten keinerlei Ansprüche stellen. Und zweitens funktioniert anwaltliche Arbeit eben nicht so, daß nach Mandatierung und Beginn der anwaltlichen Arbeit (seit Ende 2020 läuft diese Arbeit auf den oben geschilderten Ebenen) innerhalb von drei Tagen ein obsiegendes Urteil abgesetzt wird, und innerhalb von vier weiteren Tagen eine Schadensersatzsumme auf dem Konto der Mandanten eingeht. Daß die Hürden, die hier zu nehmen sind, allerdings so hoch sind, wie sich in der Zwischenzeit gezeigt hat, damit hat wohl niemand gerechnet.

Aber: Wir machen weiter, und wir benötigen auch keinerlei weitere Zahlungen von den inzwischen unmittelbar durch meine Kanzlei vertretenen Mandanten, um diese Arbeit fortzusetzen, die dann schlußendlich zu einer open class action führen soll, in welche wir alle unsere Mandanten einbringen wollen.

Es war schlicht nicht ansatzweise abzusehen, daß die Justiz in Deutschland und Europa weitgehend – aber nicht vollständig – unter der Kontrolle der Gegenseite steht. Aber genau deshalb war es aus meiner Sicht von Anfang an richtig, mit einer möglichst großen Gruppe Geschädigter den Weg in das anglo-amerikanische Rechtssystem mit der Möglichkeit der class action, einem echten Beweisrecht und: der Möglichkeit von Strafschadensersatz zu gehen. Denn dort (und in Indien) spielt juristisch die Musik.

Vielleicht geht darüber hinaus auch noch etwas vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Auch an einer seit weit mehr als einem Jahr in Arbeit befindlichen, kurz vor dem Abschluß stehenden Strafanzeige, die dort gegen eine sehr große Anzahl von Verantwortlichen eingereicht werden soll, bin ich beteiligt. Nur: Strafrecht verschafft keinen Schadensersatz, sondern – vereinfacht ausgedrückt – „nur“ Gefängnisstrafen. Nur über das zivile Haftungsrecht wird es Schadensersatz geben, und nur über das zivile Haftungsrecht werden wir die globalen Konzerne, über die die andere Seite die Pandemie steuert,  – vereinfacht ausgedrückt – ein für alle Mal auseinandernehmen können.

III.
Falls Sie sich für die auf Video aufgenommenen und inzwischen in deutscher, englischer und französischer Sprache vorliegenden Stellungnahmen zu den Auseinandersetzungen im Corona-Ausschuß interessieren (die wohlgemerkt keinerlei Einfluß auf die oben beschriebenen gerichtlichen Bemühungen um die class action in den USA haben) finden Sie sie auf meinen auf Deutsch und auf Englisch existierenden Telegram Kanälen. Eine speziell für die Mitglieder der Partei „die Basis“ gefilmte Version sehen Sie hier:

t.me/ReinerFuellmich/1068

Ich hoffe, mit diesem Schreiben, die hier eingehenden Anrufe und emails beantwortet zu haben, falls nicht, lassen Sie mich dies bitte wissen. In der kommenden Woche werden wir dann alles Weitere beantworten. Zur Zeit sind wir sozusagen unter Wasser.

Ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Reiner Fuellmich

(Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Dr. Reiner Fuellmich, LL.M., Senderstraße 37 in 37077 Göttingen)

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