Richter reicht Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Maßnahmen ein

Richter reicht Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Maßnahmen ein Mehr Demokratie, CC BY-SA 2.0 , via Wikimedia Commons

Die bisher einmalige Verfassungsbeschwerde wird mit einem Zitat des Ex-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, eingeleitet:

"Nicht die Lockerungen sind angesichts der Grundrechte rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung der Maßnahmen."

Auf 190 Seiten, so 2020news.de, rüge Dr. Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin, die Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Schutzes der Familie sowie der Menschenwürde.

Ohne persönlich davon betroffen zu sein, rüge er zudem die Verletzung der Religionsfreiheit, der Kunstfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der Berufsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Eigentumsfreiheit und des Rechts auf Asyl. Im Hinblick auf die zu erwartenden wirtschaftlichen Verwerfungen durch die Lockdown-Politik der Regierung wie auch das ungezügelte Schuldenmachen wirft er auch das Thema Verletzung der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 Abs. 1 GG wegen drohender Steuererhöhungen, Vermögensabgaben sowie drohender Enteignungen etc. zur Finanzierung der Krise, auf.

Auch wenn das Ziel der Maßnahmen der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung gewesen sei, habe sich die Regierung nach anfänglicher Überschätzung der Gefahren durch das Virus, bis heute nicht dazu bewegen lassen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse für ihr Handeln zu berücksichtigen. So betrage die Fallsterblichkeitsrate lediglich etwa ein Sechsundzwanzigstel des ursprünglich angenommenen Wertes. Die Schärfe der Maßnahmen hätte daher korrigiert werden müssen. Zudem seien die Parlamente nicht in der durch die Verfassung vorgegebenen Form beteiligt worden. Stattdessen sei der Parlamentsvorbehalt umgangen worden.

Der Beschwerdeführer rügt: Es habe sich

„ein Regieren durch umfangreiche und tief in Grundrechte eingreifende Verordnungen durch die Exekutive etabliert, welches droht, sich zu verselbtständigen",

Gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz werde bis heute massiv verstoßen und in eine Vielzahl von Grundrechten ungerechtfertigt eingegriffen. Ein differenzierteres Vorgehen wäre angesichts des „Zugewinns wissenschaftlicher Einschätzungen" möglich gewesen, ohne einen hinreichenden Schutz der Bevölkerung zu vernachlässigen und ohne die demokratischen Freiheiten anzugreifen. Stattdessen haben Bund und Länder, wie im übrigen viele andere Regierungen auch, am einmal eingeschlagenen Kurs festgehalten und neue Erkenntnisse ignoriert. Bis heute werde an der Hoffnung festgehalten, die Impfung werde alles richten. Dabei werde verkannt, dass die im

„Schnellverfahren entwickelten Impfungen selbst ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial bergen, zumal mit der mRNA-Impfung ein völlig neuer Impfstofftyp eingeführt werden soll."

dessen Gefahren und Langzeitfolgen nicht wirklich absehbar seien.

Der beschwerdeführende Richter betont seine Ansicht, dass das „angstgetriebene Handeln der Gesetz- und Verordnungsgeber durch ein besonnenes, tatsachen- und evidenzbasiertes Gestalten" ersetzt werden müsste. Statt der einfallslosen Methode des zyklischen „Draufhauens auf alles und alle" (hammer and dance), bei der es nur die Abwechslung zwischen „Lockdown light" und „Lockdown hart" gebe, sollten durch ein differenziertes Vorgehen die vulnerablen Gruppen wirkungsvoll geschützt und zugleich die grundgesetzlich verbrieften Freiheiten wiedergewährt werden."

Gerade so, als ob er sich der Reaktion seiner Standeskollegen nicht ganz sicher sei, bittet er die Adressaten im Bundesverfassungsgericht, seine Verfassungsbeschwerde „unvoreingenommen anzunehmen und sich auf meine Ausführungen einzulassen". Er sei sich bewusst, dass anerkannte hochrangige Wissenschaftler, die eine andere Auffassung als die Exekutive vertreten, kaum noch Gehör fänden. Teilweise würden sie sogar als „Verschwörungstheoretiker" diskreditiert. Stattdessen fände Zensur statt, die sich allerdings in privaten Medien ereigne, ohne dass die Regierungen dagegen einschreiten würden:

„Diese Verengung des Debattenraumes kann fatal sein bei der Suche nach der besten Strategie zur Bewältigung der Krise."

Bereits jetzt sei eine Klageflut in Richtung des Bundesverfassungsgerichts ankündigt. Das Gericht werde sich ohnehin in absehbarer Zeit mit nahezu sämtlichen hier aufgeworfenen Fragen auseinander zu setzen haben. Die Nichtannahme zur Entscheidung nach § 93a BVerfGG werde zwar in vielen, aber nicht in allen Fällen möglich sein, so seine Einschätzung.

„Warum also nicht dieses Verfahren als 'Blaupause' nutzen, zumal die schnelle Beschäftigung hiermit womöglich dazu beiträgt, den bereits in diesen Tagen drohenden erheblichen Schaden von den Menschen in unserem Land abzuwenden?"

Es wäre für den Rechtsstaat fatal, wenn sich in zwei oder drei Jahren herausstellen würde, dass die einschneidenden Maßnahmen, welche aktuell zu einer Veränderung der Gesellschaft führen, gar nicht erforderlich gewesen wären.

„Auch das Bundesverfassungsgericht als höchste und kontrollierende Instanz wäre beschädigt -- zumal bereits diese Verfassungsbeschwerde unter medialer Beobachtung steht."

 

Quelle:
Text der Verfassungsbeschwerde

 


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