Das Reutlinger Ultimatum

Bereits seit einiger Zeit beschäftigen sich Wissenschaftler im Rahmen der "Pathologie-Konferenz" mit den möglichen schädigenden Folgen der Covid-Impfungen.

Nun haben sie aufgrund ihrer letzten alarmierenden Erkenntnisse einen Brandbrief an das Paul-Ehrlich-Institut geschickt und einen sofortigen Rückruf der Impfstoffe gefordert.

Eigentlich ist doch alles schon gesagt zu dem leidigen C-Thema. Sehnen wir uns nicht alle nach einem Leben, in dem das schon über zwei Jahre uns alle besetzende Phänomen irgendwie verschwindet?! Aber nein, wir sind damit noch nicht durch. Umso erfreulicher ist es, zu erfahren, dass es kompetente Menschen gibt, die sich einsetzten für ein baldiges Ende des andauernden Wahns, insbesondere der Impfagenda – trotz der massiven Mauer von Ignoranz, Furcht und boshafter Berechnung.

Eine international vernetzt forschende Gruppe von Pathologen, Molekularbiologen, Medizinern und Physikern unter der Leitung des Reutlinger Pathologen Prof. Arne Burkhardt hat sich nun an das für die Impfsicherheit zuständige staatliche Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gewandt und fordert, sich auf das deutsche Arzneimittelgesetz berufend, einen sofortigen Impf-Stopp. Und sie setzt den Verantwortlichen des PEI eine Frist bis zum 18. März 2022, unverzüglich den Rückruf der betreffenden Arzneimittel und das Ruhen der betreffenden Zulassungen der Arzneimittel anzuordnen.

Der Grund ist, dass

"eine dringende Gefahr für Leib und Leben, ein unmittelbares Todesrisiko sämtlicher Menschen bestehe, die eine mRNA-basierte Injektion erhalten".

Diese Aussage mag für manche zu starker Tobak sein, besonders für diejenigen, die die Impfung schon erhalten haben. Aber für die noch Millionen Ungeimpften ist es ein deutlicher Hinweis auf die potentielle Gefahr der "zuverlässig schützenden und sicheren" Impfstoffe.

Zu diesem Schritt haben sich die Wissenschaftler entschlossen nachdem sie Obduktionsbefunde ausgewertet haben, die unzweifelhaft ergaben, dass die Impf-induzierte „Spike-Produktion“ im menschlichen Körper nicht ausschließlich an der Injektionsstelle im Muskel stattfindet, sondern die Spike-Produktion in sämtlichen Zellen und Organen stattfinden kann, selbst im Gehirn.

Die Expression des Spike-Proteins kann zu gravierenden Entzündungsreaktionen in den betroffenen Organgeweben führen bis hin zum Tod. Hiermit bestätigen sie nun, was einige Ärzte und Wissenschaftler schon vor zwei Jahren vorausgesagt haben. Auf die Impfnebenwirkungen wurde ja auf diesem Blog schon zu Genüge hingewiesen.

Es braucht nicht immer neue Beweise, um zu zeigen, dass es sich bei diesen Impfungen um toxische Substanzen handelt. Bei der Beurteilung der Impfagenda jedoch muss man in diesem Zusammenhang auch von Körperverletzung und fahrlässiger Tötung sprechen. Bleibt zu hoffen, dass nach dem Ultimatum nun rechtliche Schritte folgen.

Damit diese Initiative der couragierten Wissenschaftler soviel wie möglich geteilt wird, hier das Schreiben in vollem Wortlaut:

Paul-Ehrlich-Institut
z.Hd. Herrn Prof. Dr. Cichutek
Dr. Brigitte Keller-Stanislawski
Paul-Ehrlich-Straße 51-59
63225 Langen

Reutlingen, 16.3.2022

Covid-19-mRNA- und Vektor basierte Arzneimittel Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria und Covid-19 Vaccine Janssen – Art. 20 Abs. 4 der Verordnung Nr. 726/2004/EG in Verbindung mit Art. 107i der Richtlinie 2001/83/EG, §§ 62 Abs.1, 69 Abs.1 Abs.1a AMG

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Cichutek,
sehr geehrte Frau Dr. Keller-Stanislawski,

als zuständige Bundesoberbehörde hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemäß § 62 Abs.1 Satz 1 AMG

„zur Verhütung der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier, die bei der Anwendung von Arzneimitteln auftretenden Risiken, insbesondere Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mittel … zentral zu erfassen, auszuwerten und die nach diesem Gesetz zu ergreifenden Maßnahmen zu koordinieren.“ (Hervorhebungen durch die Unterzeichner)

Diese Aufgabe wird in § 69 Abs.1 AMG dahingehend weiter konkretisiert, dass die zuständigen Behörden „die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhinderung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen“ zu treffen haben, insbesondere die Untersagung des Inverkehrbringens von Arzneimitteln oder Wirkstoffen, deren Rückruf und deren Sicherstellung verfügen müssen, wenn dies zur Verhütung einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Menschen erforderlich ist.

Diese Gefährdung besteht gemäß § 69 Abs.1 Satz 2 Nr. 4 AMG insbesondere dann, wenn

„… der begründete Verdacht besteht, dass das Arzneimittel schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen“.

Da es sich bei den betroffenen Arzneimitteln allesamt um zentral von der Kommission zugelassene Arzneimittel handelt, kommt darüber hinaus § 69 Abs.1a AMG zur Anwendung.

Dieser berechtigt und verpflichtet das PEI, bei zentral zugelassenen Arzneimitteln die zur Beseitigung festgestellter und zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen zu treffen und das Ruhen der Zulassung sowie den Rückruf des Arzneimittels anzuordnen, wenn dies zum Schutz der Gesundheit von Menschen dringend erforderlich ist. Diese Verpflichtung besteht unverzüglich, bereits vor Unterrichtung der EMA.

In diesem Kontext unterrichten wir Sie über folgende Erkenntnisse:

Wir sind eine international vernetzt forschende Gruppe von Pathologen, Molekularbiologen, Medizinern und Physikern, die seit Beginn der Pandemie vor inzwischen zwei Jahren wissenschaftlich zusammenarbeitet. Im Rahmen von Obduktionen von 40 im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung verstorbenen Patienten (in unterschiedlichen Stadien der Auswertung) und Untersuchungen histologischer Proben von Lebenden kamen wir zu folgender Erkenntnis:

In allen Organgeweben u.a. Gefäßsystem, Herz und Gehirn von Menschen, die in zeitlichem Zusammenhang mit der „Impfung“ gegen SARS-CoV-2 plötzlich, überwiegend nicht im Krankenhaus und ohne Therapie verstorben sind, zeigen sich übereinstimmend Schäden, wie sie sonst bei toxischen Einwirkungen beobachtet werden und von ungewöhnlichen Entzündungsreaktionen als Beweis eines intravitalen Schadens begleitet werden. Die einzelnen erhobenen histologischen Befunde sind im Anhang (jeweils mit Angabe der Häufigkeit in Klammern) zusammengestellt. Sie sind insbesondere in ihrer Kombination sehr ungewöhnlich bzw. im Einzelnen noch nicht beobachtet worden.

In diesen Läsionen und den begleitenden entzündlichen Bereichen, vor allem an Blutgefäßen, ist mit Hilfe der hochspezifischen Immunhistochemie eine deutliche Expression von Spike-Protein nachweisbar. Dieses stammt nachweislich von der „Impfung“ und nicht von einer Infektion durch das Virus SARS-CoV-2. Zur sicheren Zuordnung der Herkunft des gefundenen Spike-Proteins wurde ein Antikörper verwendet, der spezifisch gegen die Untereinheit 1 des Spike SARS-CoV-2 Wuhan-Variante hergestellt wurde, die Basis der Impfungen ist. Parallel dazu wurde eine Färbung für das Nukleokapsid von SARS-CoV-2 durchgeführt, welche im positiven Fall das komplette Virus anzeigen würde. Dieses wurde in den beschriebenen Geweben jedoch nicht gefunden.

Schlussfolgerung:

Wenn die Läsionen im Gewebe von einer Infektion mit einem SARS-CoV-2 Virus stammen würden, müssten alle Komponenten des Virus nachweisbar sein, hier entsprechend neben dem Spike-Protein auch das Nukleokapsid-Protein.

Wenn ausschließlich das Spike-Protein ohne Nukleokapsid nachweisbar ist, kann dieses nur von der Injektion mit den betreffenden Arzneimitteln stammen, welche körpereigene Zellen mittels mRNA zur massiven Produktion der Spike-Proteine anregt.

Hieraus ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die Impf-induzierte „Spike-Produktion“ im menschlichen Körper nicht ausschließlich an der Injektionsstelle im Muskel stattfindet, sondern die Spike-Produktion in sämtlichen Zellen und Organen stattfinden kann, zumindest bei bestimmten Erkrankungen selbst im Gehirn. Mit letzterem wäre auch nachgewiesen, dass der Wirkstoff in den Impfstoffen die Blut-Hirn-Schranke grundsätzlich überwinden kann. Die Expression des Spike-Proteins führt zu gravierenden Entzündungsreaktionen in den betroffenen Organgeweben bis hin zum Tod.

Es besteht unzweifelhaft eine dringende Gefahr für Leib und Leben sämtlicher Menschen, denen die Injektionen – insbesondere im Rahmen der Impf- und Nachweispflicht – verabreicht werden, wenn die mRNA- und Vektor basierten Impfstoffe weiterhin in Verkehr gebracht werden. Es besteht unmittelbares Todesrisiko.

Sämtliche im Betreff genannten Arzneimittel sind daher

unverzüglich

zurückzurufen und die bedingten Zulassungen auszusetzen. Das Handlungsermessen ist auf Null reduziert.

Wir fordern Sie daher auf, in Bezug auf alle Messenger-RNA bzw Pro-MRNA basierenden Arzneimittel (sog. Impfstoffe), die eine Synthese von Spikeproteinen in Körperzellen induzieren, insbesondere für:

  1. Comirnaty
  2. Spikevax
  3. Vaxzevria und
  4. Covid-19 Vaccine Janssen
  1. unverzüglich den Rückruf der betreffenden in Verkehr befindlichen Arzneimittel,
  2. unverzüglich das Ruhen der betreffenden Zulassungen der Arzneimittel anzuordnen,
  3. uns zu Händen des Unterzeichners bis spätestens zum

18. März 2022

eine Kopie der zu Ziffer 1. und 2. Erlassenen Bescheide zu übersenden.

Die Ihnen gesetzte Frist ist aufgrund der immensen Gefahr für die öffentliche Gesundheit, Leib und Leben der Menschen, kurz zu bemessen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Forschungsgruppe

(Unterschrift)

Prof. Dr. med. Arne Burkhardt
Ordentlicher Professor für Pathologie der Universität Hamburg (1979) und Tübingen (1991)
Emeritierter Extraordinarius für allgemeine und spezielle Pathologie der Universität Bern (Schweiz)
Niedergelassener Pathologe, zeitweise in Kooperation mit überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften und eigenem Institut seit 2008.

Pathologiepraxis und Labor
Obere Wässere 3-7
72764 Reutlingen

Quellen und Verweise:
Originalbrief auf MWGFD 

 


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