Bundestagspetition – Anlegen der elektronischen Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen

Bundestagspetition – Anlegen der elektronischen Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen Es wir immer gläserner / Bild von StockSnap auf Pixabay

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bis Ende 2024 für alle gesetzlich Versicherten automatisch bereitgestellt werden. Die darin enthaltenen sehr intimen Daten werden zentral abgelegt und nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für die Pharmaindustrie und Forschung zugänglich sein.

Theoretisch handelt es sich um ein freiwilliges Angebot, aber wer die ePA nicht will, muss dem aktiv widersprechen. Dies nennt sich "Opt-out-Verfahren". Dagegen richtet sich die aktuelle Bundestagspetition von der Allgemeinmedizinerin Simone Connearn, die eine aktive Zustimmung (Opt-in-Verfahren) für das Anlegen jeder ePA fordert.

Anders ausgedrückt: Beim Opt-in-Verfahren darf meine ePA nur angelegt werden, wenn ich meine Krankenkasse von mir aus ausdrücklich darum bitte. Solange ich das nicht tue, gibt es keine. So ist das korrekt.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann heute schon bei seiner Krankenkasse dem Anlegen der ePA widersprechen. Ein Musterschreiben, von der Initiative #MyDataMyChoice von Prof. Bhakdi und dem Verein "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V." (MWGFD) ist unten angehängt.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).

Begründung

Das für dieses Jahr geplante Digitalgesetz sieht vor, daß die elektronische Patientenakte für alle BürgerInnen automatisch ab Geburt auf zentralen Speichern (Servern) angelegt wird. Personen, die rechtzeitig davon erfahren, können widersprechen (OPT OUT). Eine solche Widerspruchslösung ist bei der Organspende vom Bundestag abgelehnt worden. Aber bei intimen, medizinischen Daten soll sie eingeführt werden? – Das ist nicht akzeptabel!

Laut dem geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetzes soll Forschern, wie auch anderen Nutzern, Zugang zu diesen Daten gegeben werden.

Ärztinnen und Ärzte werden verpflichtet, die Akte mit medizinischen Daten zu füllen – damit wird die Schweigepflicht abgeschafft. [Hervorhebung von mir]

Krankheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über jeden Menschen. Private Gedanken und persönliche Informationen, die im vertrauensvollen Arztgespräch geäußert werden, gehören nicht in einen zentralen Speicher. Ein Dienstleister für Krankenkassen wurde 2023 bereits zwei Mal Opfer von Hackerangriffen; Krankheitsdaten wurden im Darknet veröffentlicht.

Zentrale Datenspeicher sind niemals sicher – deswegen: keine zentrale Speicherung der Krankheitsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern in einer elektronischen Patientenakte ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen!

Mitzeichnungsfrist

Bis zum 27.07.2023 muss die Petition das Quorum von 50.000 Unterschriften erreichen, damit sie eine Anhörung zu der Thematik im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses stattfinden kann.

Zur Bundestagspetition von Simone Connearn

Update vom 27.07.2023: Das Quorum ist seit ca. 15:00 Uhr erreicht. Endergebnis: 58.188 Unterschriften.


Verweise:
Epochtimes • Wirbel um elektronische Patientenakte: Ärzte ziehen nach Hackerangriff die Reißleine
Berliner Zeitung • Medizin vs. Digitalisierung: Welche Gefahren birgt die elektronische Patientenakte?
RT DE • Neue E-Akte: Patientendaten mit Gendatenbanken verknüpft – App erinnert automatisch an Impftermine

 


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