Der britische High Court lässt Berufung zu

Der britische High Court lässt Berufung zu Bild: hafteh7 auf Pixabay

Es ist die erste positive Gerichtsentscheidung für den WikiLeaks-Gründer Julian Assange seit geraumer Zeit.

Der Londoner High Court of Justice in London hat gestern dem WikiLeaks-Gründer Julian Assange nach einer zweistündigen Anhörung das Recht zugestanden, gegen eine frühere Entscheidung, ihn in die USA auszuliefern, Berufung einzulegen. Richter Justice Johnson und Richterin Victoria Sharp erklärten, dass sie dies nach sorgfältiger Prüfung der schriftlichen und mündlichen Eingaben beider Parteien beschlossen hätten. Insbesondere hatten sie sich mit einer diplomatischen Note des amerikanischen Außenministeriums beschäftigt, aus der nicht explizit hervorgegangen war, dass die Rechte aus dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung uneingeschränkt auch für ausländische Staatsangehörige gelten würden. Dieser sichert das Recht der Freien Meinungsäußerung. Assange ist australischer Staatsbürger. Diese Stellungnahme hielten die britischen Richter für nicht ausreichend, um Assanges Rechte im Falle einer Auslieferung zu gewährleisten.

Daraus folgt nun, dass Assange in einer Berufungsverhandlung detailliertere Argumente vortragen kann, warum seine Auslieferung zur Verfolgung von 18 angeblichen Strafanzeigen – darunter 17 Anklagen nach dem Espionage Act – abgewiesen werden muss. Andernfalls würden Assanges Rechte auf freie Meinungsäußerung verletzt, da der erste Verfassungszusatz für ihn als australischen Staatsbürger nicht gilt. Während des gesamten Auslieferungsverfahrens hatte die US-Regierung argumentiert, dass es ihm nicht gestattet sei, sich darauf zu berufen, dass seine Veröffentlichungen durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt seien – einfach deswegen, weil er ein Nicht-US-Bürger sei, dessen Aktivitäten außerhalb der USA stattfanden. Die Entscheidung über die Anwendbarkeit des Ersten Verfassungszusatzes falle im Übrigen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der US-Gerichte.

"Bei einer Anfechtung des Ersten Verfassungszusatzes könnten die Vereinigten Staaten argumentieren, dass ausländische Staatsangehörige keinen Anspruch auf Schutz ihrer Meinungsfreiheit durch den Ersten Verfassungszusatz haben, zumindest wenn es sich um Informationen zur Landesverteidigung handelt",

hatte zuvor US-Staatsanwalt Gordon Kromberg in einer eidesstattlichen Erklärung erklärt.

Die Argumentation, die die US-Regierung während der Anhörung zu Assanges Auslieferung zu ihren Gunsten vorgebracht hatte, scheint nun nach hinten losgegangen zu sein. Vielmehr zeigten sich die britischen Richter besorgt, dass Assange die Todesstrafe drohen könnte und dass er aufgrund seines Status als ausländischer Staatsbürger nicht nur benachteiligt, sondern diskriminiert werden könnte.

Die Anwendung des Spionagegesetzes zur Verfolgung eines Verlegers wegen der Veröffentlichung wahrheitsgemäßer und berichtenswerter Informationen sei beispiellos. Mit dieser Angelegenheit hätten sich US-Gerichte noch nicht befasst. Dennoch bezogen sich die britischen Richter auf Informationen, wonach es eine Rechtsprechung gebe, die Krombergs These stützt, dass Nicht-US-Personen den Schutz des Ersten Verfassungszusatzes nicht für Äußerungen beanspruchen können, die sie außerhalb der USA gemacht haben, selbst wenn sie von der US-Regierung verfolgt werden. Im Wesentlichen muss sich Assange einem Strafverfahren nach US-Recht stellen, ohne die gleichen Rechte und Privilegien zu haben, die ein US-Bürger unter den gleichen Umständen erhalten würde. Das Recht, Informationen zu erhalten und weiterzugeben, was auch das Recht auf journalistische Tätigkeit einschließt, ist demgegenüber in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert.

"Wir haben lange zugehört, wie die Vereinigten Staaten Lippenstift auf ein Schwein aufgetragen haben, aber die Richter haben uns das nicht abgekauft", erklärte Stella Assange.

Julian wurde von seinen Anwälten über die positive Nachricht informiert und sprach kurz mit seiner Frau.

"Während ich mit Julian sprach, klopfte ein Wärter an die Tür und ich konnte hören, wie er sagte: 'Herzlichen Glückwunsch für heute' und 'es ist Zeit, zum Sport zu gehen'", so Stella. "Das bedeutete, dass er in den Hof hinausgehen und den Sonnenschein genießen konnte. Er war sichtlich erleichtert. Er hat letzte Nacht nicht geschlafen."

Am Morgen war dem Gericht mitgeteilt worden, dass er "aus gesundheitlichen Gründen" nicht an der Verhandlung teilnehmen wollte. Sowohl das Anwaltsteam von Assange als auch die Anwälte der US-Regierung haben nun bis zum 24. Mai Zeit für einen Terminvorschlag, wann die vom High Court gewährte Berufungsanhörung stattfinden sollte.

Quellen und Verweise:
Die USA wollen das durchziehen, scienzz 17. April 2024
US Effort To Extradite Assange Hits Roadblock As British High Court Grants Appeal, thedissenter, 20. Mai 202

 

 


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