Die Notzulassungen für die Covid-19-Impfstoffe sind allem Anschein nach in der EU nicht mehr gültig

Die Notzulassungen für die Covid-19-Impfstoffe sind allem Anschein nach in der EU nicht mehr gültig Xavier D'ABRIGEON, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

In drei Artikeln habe ich mich mit der Frage beschäftigt, ob die Notzulassungen der Covid-19-Impfstoffe für die EU-Länder noch gültig sind. Im Falle von BioNTech/Pfizer und Moderna räumen die letzten Updates auf France Soir ziemlich jeden Zweifel auf und diese Frage kann mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Nein beantwortet werden: Nein, die Notzulassungen für die Covid-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna sind nicht mehr gültig. Haarsträubend ist, dass dies aus Sicht des französischen "Conseil d'État" (Staatrat) kein sinnvolles Argument ist, um die Impfpflicht anzufechten!

Wie bereits in meinem Artikel vom 5.10. dargestellt verlangt die europäische Verordnung Nr. 507/2006 vom 29.03.2006 (unten angehängt), dass ein dafür zuständiger EMA-Ausschuss innerhalb von 90 Tagen eine öffentliche Stellungnahme über die Verlängerungsersuche der vier Impfstoffhersteller abgeben muss.

Konkret sieht der Terminkalender des EMA-Ausschusses diesbezüglich so aus: Er hätte seine Stellungnahme im Falle von BioNTech/Pfizer bis zum 21. September und im Falle von Moderna bis zum 6. Oktober bekannt geben müssen. Am 29. Oktober muss diejenige für Astra Zeneca und am 11. Dezember 2021 diejenige für Janssen veröffentlicht werden.

Im Interview für France Soir erklärt die Anwältin Diane Protat, dass sie die offiziellen Webseiten der EMA und der EU durchsucht hat und die Stellungnahmen von BioNTech/Pfizer nicht finden konnte.

Sie hatte nach ihrer Niederlage vor dem Pariser Obersten Gericht einen Antrag bei dem Staatsrat gestellt, um die Aufhebung des Dekrets vom 7. August zu bewirken, das die Impflicht für bestimmte Berufsgruppen eingeführt hat. (Der Staatsrat ist ein hohes Gericht, der über die Verwaltung richtet.)

Während der gerichtlichen Verhandlung vor dem Staatsrat am 21. September erfuhr dann Protat, dass BioNTech/Pfizer zwar seinen Antrag auf Verlängerung eingereicht habe, dass aber die erforderliche Begleitakte nicht vollständig gewesen sei. Aus diesem Grund habe der EMA-Ausschuss darauf verzichtet, den Count-down für die gesetzlich festgeschriebene Frist von 90 Tagen für die oben erwähnte Stellungnahme zu starten. Anders ausgedrückt: Die EMA hat sich nicht an den Regeln für die Verlängerung dieser Notzulassungen gehalten!

De facto ist immer noch unklar, ob der Antrag auf Verlängerung von BioNTech/Pfizer überhaupt fristgerecht am 21. Juni bei der EMA eingegangen ist; außerdem erhielt der Impfstoff-Hersteller von dem EMA-Ausschuss anscheinend keine klare Anweisung, bis wann er die fehlenden Daten einzureichen habe. Irgendwann wird er das vielleicht tun oder auch nicht, darüber gab es jedenfalls keine klare Auskunft seitens des Staatrates. Das ist skandalös: Die europäische Verordnung Nr. 507/2006 wird übergangen und die lasche EMA, deren Aufgabe es ist, die Qualität und Ungefährlichkeit von Medikamenten zu kontrollieren, lässt dies einfach zu.

Während der Verhandlung am Staatsrat wurde nur BioNTech/Pfizer erwähnt. Die Stellungnahme für Moderna hätte, wie oben bereits erwähnt, bis zum 6. Oktober veröffentlicht werden müssen. Obwohl Anwältin Protat dies im Interview für France Soir nicht erwähnt, gehe ich davon aus, dass sie bei ihrer Suche bzgl. der Stellungnahme von BioNTech/Pfizer ebenfalls nachgeschaut hat, ob diejenige für Moderna existiert. Hätte sie diese gefunden, hätte Protat das mit Sicherheit im Interview erwähnt.

Demnach können wir davon ausgehen, dass das Moderna-Produkt mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls ohne EMA-Genehmigung weiter verabreicht wird. In Erwartung eindeutiger Beweise können wir ebenfalls davon ausgehen, dass die anderen zwei Impfstoffhersteller, AstraZeneca und Janssen, ihre Verlängerungsersuche nicht fristgerecht am 29.07. bzw. am 11.09. eingereicht haben, dass deren Notzulassungen daher nicht mehr gültig sind und dass schlußfolgernd diese zwei experimentellen Stoffe ebenfalls illegal vereimpft werden – nicht nur in Frankreich, sondern auch in Deutschland und in allen EU-Ländern.

Doch es kommt noch schlimmer: Das hohe Gericht, das eine Kontrollinstanz der Verwaltung sein soll, stößt sich keineswegs an diesem Skandal, sondern argumentiert in seinem schwer verständlichen Fachjargon, dass diese Tatsache in diesem Kontext irrelevant sei. Hier die genaue Formulierung aus dem Urteil:

"Les requérantes ne sauraient utilement se prévaloir à l’encontre des dispositions attaquées des conditions de renouvellement de l’autorisation de mise sur le marché conditionnelle délivrée pour l’un des vaccins."

"Die Klägerinnen können sich nicht auf die Bedingungen für die Erneuerung der für einen der Impfstoffe erteilten Notzulassungen berufen, um die angefochtenen Bestimmungen [=die Impfplicht für bestimmte Berufsgruppen] anzugreifen."

Anders ausgedrückt: Es spielt im Verständnis des Gerichts keine Rolle, dass Menschen sich mit illegalen Produkten impfen lassen müssen.

Spätestens an dieser Stelle wird die Leserin bzw. der Leser ahnen, dass der Staatsrat dem Antrag von Protat nicht stattgegeben und die Entscheidung des Pariser Obersten Gerichts vom 13.09.2021 bestätigt hat.

Trotzdem sollen die zwei weiteren Argumente für diese Entscheidung kurz geschildert werden:

Zum einen hat das Gericht erklärt, dass das Prinzip der freien und aufgeklärten Einwilligung ebenfalls keine Rolle spiele, da es sich ja um eine Impflicht handle und die Meinung des Einzelnen nicht gefragt sei.

Diese Argumentation ist unglaublich, denn die freie und aufgeklärte Einwilligung ist im Grunde genommen ein nicht verhandelbares Grundrecht, dessen Verletzung strafbar ist – woraus eigentlich folgen müsste, dass die Impfpflicht illegal ist!

Zum anderen zeigt sich der Staatsrat von der sehr hohen Anzahl der in der EMA-Daten registrierten Impfnebenwirkungen (es sind weit über eine Million betroffene Personen zum 19.10.2021!) nicht beunruhigt, im Gegenteil:

"Le nombre des faits indésirables n'est pas une preuve de la potentielle dangerosité des ces vaccins. C'est plutôt une réponse qui a tendance effectivement de la part du Conseil d'Ètat à effrayer."

"Die Zahl der unerwünschten Ereignisse ist kein Beweis für die potenzielle Gefährlichkeit dieser Impfstoffe. Vom Staatsrat stammend ist das tendenziell in der Tat eine erschreckende Antwort."

So Anwältin Protat am Ende des Interviews mit France Soir.

Natürlich stellt sich bei so viel Widersinnigkeit zurecht die Frage der Unabhängigkeit dieses Gerichtes und wessen Interessen es wirklich dient. Dazu äußerte sich am 6.10. der Jurist und Pharmakologe Armine Umlil in einer ausführlichen Analyse des Urteils auf France Soir. Zu Beginn schildert er die Geschichte dieser Gerichtsbarkeit, die ursprünglich ein Instrument der Legitimation für die Monarchie war, sich jedoch ab 1872 zu einer unabhängigen Gerichtsbarkeit entwickelte. Er schreibt:

"Cette indépendance est qualifiée comme étant l’un des 'principes fondamentaux reconnus par les lois de la République' qui ont une valeur constitutionnelle."

"Diese Unabhängigkeit wird als eines der 'von den Gesetzen der Republik anerkannten Grundprinzipien' bewertet, die Verfassungsrang haben."

Und fügt gleich hinzu:

"Mais, la survenue de la Covid-19, maladie liée au Sars-CoV-2, semble mettre en évidence la relativité de cette indépendance face aux réflexes autoritaires actuels de l’exécutif et du législateur."

"Doch das Auftreten von Covid-19, einer mit Sars-CoV-2 verbundenen Krankheit, scheint jedoch die Relativität dieser Unabhängigkeit angesichts der derzeitigen autoritären Reflexe der Exekutive und Legislative zu verdeutlichen."

Genauso wie in Deutschland (s. die abgewiesenen Verfassungsbeschwerde von Dr. Pieter Schleiter) funktioniert seit Anfang 2020 die Gewaltenteilung in Frankreich nicht mehr bzw. sie hinkte bestimmt schon davor – das drückt Ulmil in dem vorigen Zitat trotz seiner vorsichtigen Wortwahl ziemlich klar aus. Jedenfalls ist dieser gefährliche Zustand jetzt gut sichtbar geworden – soweit die Bereitschaft besteht, diese Bedrohung zu sehen.

Das Wissen darum, dass uns die rechtlichen Wege anscheinend versperrt sind, ist äußerst beängstigend und beklemmend und die Frage von dem Rechtsanwalt Ralf Ludwig am 30.09.2020 "Wie kommen wir aus dieser Nummer wieder raus?" droht zu einer Feststellung zu werden: "Wir kommen nie aus dieser Nummer wieder raus."

Doch DAS darf nicht sein.

Quellen:
France Soir: Réponse du Conseil d'État à Me Diane Protat : l'abandon du principe de précaution?
France Soir: Le Conseil d'État et les vaccins : l’ange gardien d’une politique iatrogène à caractère criminel?
CTIAP: Une question urgente sur la validité de l’autorisation de mise sur le marché (AMM) des vaccins contre la Covid-19

 


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